Erkennen, bewerten, melden!

CRA-Meldepflicht: Sind Sie startklar?

Seit dem 11. September 2026 ist es soweit: Der EU Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller digitaler Produkte, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden erstzumelden. Betroffen sind nicht nur klassische Software-Anbieter, sondern auch Maschinen-, Steuerungs- und Bediengerätehersteller aus Automatisierung, Maschinenbau und Elektrotechnik.

Wichtige Fristen



Worauf es jetzt ankommt

Eine CRA-Meldung beginnt lange bevor ein Formular ausgefüllt wird. Hersteller müssen erkennen können, welche Produkte und Softwarestände betroffen sind, ob eine Schwachstelle aktiv ausgenutzt wird und welche Gegenmassnahmen greifen. Und das innerhalb enger gesetzlicher Fristen: 24 Stunden für die Frühwarnung, 72 Stunden für die Folgemeldung, danach der Abschlussbericht.
Die Grundlage dafür sind eine aktuelle Software Bill of Materials (SBOM), ein funktionierendes Vulnerability Management und klar geregelte Zuständigkeiten, auch gegenüber Lieferanten und Entwicklungspartnern, deren Komponenten in Ihrem Produkt stecken.

Der Meldeprozess im Überblick



Leitfaden „CRA-Meldepflicht”

Unser Praxisleitfaden bündelt Meldegegenstände, Fristen, technische Voraussetzungen und SBOM-Anforderungen der CRA-Meldepflicht in einem Dokument, inklusive Praxisbeispiel und Checkliste für Ihr Team.

Jetzt Kontaktformular ausfüllen, kostenlosen Leitfaden erhalten und vorbereitet sein:

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Wie wir Sie unterstützen

Von SBOM-Erstellung und automatisiertem CVE-Monitoring über die technische Ersteinschätzung bei Sicherheitsvorfällen bis zur Aufbereitung Ihrer CRA-Meldungen und der Bereitstellung geprüfter Patches: Wir begleiten Sie entlang des gesamten Prozesses, praxisnah, technisch fundiert und auf Ihren Lieferumfang zugeschnitten.

Sind Sie CRA-meldebereit?

Wissen Sie, welche Produkte unter Ihrem Namen in Verkehr gebracht werden? Können Sie innerhalb weniger Stunden feststellen, ob eine Schwachstelle Sie betrifft? Ist geregelt, wer im Ernstfall meldet und freigibt? Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, lohnt sich jetzt ein Gespräch.

Handeln Sie jetzt.

Nehmen Sie Kontakt auf und besprechen Sie mit uns, wie Sie Ihre Embedded Systeme CRA-meldebereit machen, von der SBOM bis zur fristgerechten Meldung.

Yeliz Aktaş
Product Manager
T +41 71 243 29 40
yeliz.aktas(at)gesys.ch